Eigenkontrollsystem

Seit 1. Januar 2006 gilt die Europäische Verordnung 852/2004 (VO (EG) 852/2004) über Lebensmittelhygiene. Artikel 5 dieser Verordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger Anpassung eines HACCP/Eigenkontrollsystems. Gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinäramt Paderborn) müssen wir einen entsprechenden Nachweis erbringen. HACCP folgt einem systematischen Konzept. Es stellt spezifische Gefahrenquellen und Maßnahmen zu ihrer Beherrschung fest, um Lebensmittelsicherheit zu garantieren.

Folgende Bereiche werden in unserem Betrieb regelmäßig überprüft und dokumentiert:

Reinigungs- oder Hygieneplan
Dies ist eine Auflistung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in allen Betriebsbereichen (z.B. Produktionsbereich, Lagerräume, Verkauf, Küche usw.). In dieser Auflistung muss festgehalten werden, was, wie oft, womit, von wem und wie gereinigt bzw. desinfiziert wird.

Wareneingangskontrolle
Angelieferte Waren werden zum Zeitpunkt der Anlieferung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur
Zustand der Verpackung
Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum
Vollständige Kennzeichnung
Hygienezustand beim Lieferanten (Fahrzeug, Personal, Transportbehälter)

Temperaturkontrolle
In allen Betriebsbereichen, in denen Lebensmittel gekühlt, gelagert oder tiefgefroren werden, sind täglich die Lagertemperaturen zu überprüfen. In Bereichen, in denen Erhitzungsprozesse stattfinden, müssen auch die Erhitzungstemperaturen gemessen werden.

Schädlingsbekämpfung
Eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch Schädlinge (Schaben, Käfer, Fliegen usw.) und Schadnager (Mäuse, Ratten) wird durch eine gute optische Schädlingskontrolle vermieden. An unseren beiden Betriebsstandorten wird dies durch einen externen Dienstleister sicher gestellt.

Personalschulung
Das Personal eines Lebensmittelbetriebes muss regelmäßig (mindestens einmal im Jahr und/oder bei Neueinstellung) nach Hygienegesetz geschult werden. Diese Schulungen konzentrieren sich auf Themen, die in unserem Betrieb auftreten (Berufskleidung, Händewaschen, Reinigungsplan, Grundbegriffe wie Personalhygiene, Betriebshygiene)

Damit die Lebensmittelkontrollbehörde jederzeit Zugriff auf unsere Dokumentationen hat, sind alle Dokumente hier in einem geschützten Bereich hinterlegt. Um einem Mißbrauch vorzubeugen, ist der Zugriff auf die Dokumente geschützt. Grundsätzlich passiert hier aber nichts Geheimnisvolles. Wer berechtigtes Interesse an einem Zugriff auf unsere Dokumentationen vorweisen kann, ist herzlich eingeladen, das Passwort per E-Mail anzufordern.

Vielen Dank
Sandra Schröder

Hier geht es zu den Dokumenten (bitte Standort anklicken):

Dokumentation Hohe Kamp 14

Dokumentation Friedrichstraße